Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Drohnenfotografie und Recht

Die Perspektiven, die eine Drohne eröffnet, sind faszinierend – aus der Luft entstehen Aufnahmen, die zu Fuß oder mit dem Stativ unmöglich wären. Doch wer mit der Kamera abhebt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht geht es um genau diese Fragen.

Panoramafreiheit – gilt das auch aus der Luft?

Ein zentrales Thema der Folge ist die sogenannte Panoramafreiheit. Diese erlaubt es, Werke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen – etwa Kunstinstallationen oder Bauwerke – ohne Zustimmung der Urheber zu fotografieren. Voraussetzung ist allerdings: Die Aufnahme muss von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht werden.

Das Problem: Drohnen schaffen Perspektiven, die nicht jedem zugänglich sind. Und genau das sieht der Bundesgerichtshof kritisch. In einem Urteil vom Oktober 2024 stellte er klar: Wer ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk mit einer Drohne fotografiert und kommerziell nutzt, kann sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Der Blickwinkel „von oben“ ist rechtlich nicht privilegiert – anders als der Blick vom Boden aus.

Personen auf dem Bild – Persönlichkeitsrecht und DSGVO

Ein weiteres wichtiges Thema: Menschen auf Drohnenaufnahmen. Grundsätzlich gilt: Wer erkennbar abgebildet wird, muss zustimmen. Das schreibt nicht nur das Kunsturhebergesetz vor, sondern auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei reicht es schon, wenn eine Person durch Merkmale wie Kleidung oder Ort identifizierbar ist – auch wenn ihr Gesicht nicht zu sehen ist.

Es gibt zwar Ausnahmen, etwa wenn Personen nur „Beiwerk“ auf einer Landschaftsaufnahme sind. Doch diese sind eng auszulegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte entweder auf erkennbare Personen verzichten oder sie unkenntlich machen – gerade bei einer geplanten Veröffentlichung.

Rechtliche Pflichten beim Drohneneinsatz

Neben den urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen gibt es technische und rechtliche Vorgaben für den Betrieb von Drohnen. Dazu gehören:

  • Registrierungspflicht: Gilt für fast alle Drohnen mit Kamera. Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine Kennzeichnung anbringen.
  • Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“): Je nach Gewicht und Einsatzbereich der Drohne ist ein Online-Test oder eine zusätzliche Schulung nötig.
  • Flugverbotszonen und Verhaltensregeln: Drohnen dürfen z. B. nicht über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flughäfen oder über Naturschutzgebieten fliegen. Auch Nachtflüge und „First Person View“-Flüge mit VR-Brille sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Regelmäßige Updates sind Pflicht

Die rechtlichen Vorgaben für Drohnen verändern sich laufend – sei es durch neue Technik oder durch politische Entscheidungen. Wer auf dem neuesten Stand bleibt, vermeidet Ärger und nutzt die Möglichkeiten, die moderne Luftbildtechnik bietet, rechtssicher aus.

c924c2c662724937bf6c54762bb1d132 Drohnenfotografie

Shownotes

Weitere Folgen

Proaktive Auskunftspflicht: Mehr Transparenz im Urheberrecht

In Folge 42 von „Kaffeerecht“ besprechen wir die proaktive Auskunftspflicht gegenüber Urhebern: Unternehmen, die Nutzungsrechte erwerben, sind verpflichtet, Urhebern regelmäßig umfassende Auskunft über die Nutzung ihrer Werke zu erteilen. Was bedeutet das konkret? Welche Pflichten bestehen, und wie lassen sich diese in der Praxis umsetzen? Diese und weitere Fragen klären wir in dieser Episode.

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Influencer und Streamer im Rechtsverkehr I

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Influencer und Streamer im Rechtsverkehr. Wir erläutern in dieser ersten Folge unseres Zweiteilers die für Influencer und Streamer möglichen und sinnvollen Rechtsformen, den (Marken)schutz des eigenen Auftritts, die Zusammenarbeit mit Agenturen und den Umgang mit Kontosperren auf Plattformen. Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

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Newsletter ohne Einwilligung. Was ist erlaubt?

In dieser Episode sprechen wir über die Frage, wann Unternehmen Newsletter ohne vorherige Einwilligung versenden dürfen – und was das neue EuGH-Urteil vom 13. November 2024 praktisch bedeutet. Wir erklären, warum fast jeder Newsletter rechtlich als Werbung gilt, weshalb die „Bestandskundenausnahme“ entscheidend ist und in welchen Fällen die Registrierung eines kostenlosen Nutzerkontos bereits als „Verkauf“ gilt. Damit erweitert das Urteil die Möglichkeiten für Marketing-Teams und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit im E-Mail-Marketing. 

Gleichzeitig zeigen wir die Grenzen auf: Welche Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, wo trotz Privilegierung Opt-out- und Hinweis­pflichten gelten und weshalb der Datenschutz (DSGVO) dennoch nicht vollständig verdrängt wird. Für Unternehmer:innen, Creator und Marketing-Teams ist diese Folge ein kompakter Leitfaden, um Newsletter rechtssicher und effektiv einzusetzen. 

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